Wissenswertes rund um eine Festanstellung im Kirchendienst:
- Arbeitgeber, Dienstherr und Schulträger ist das Bistum Aachen, mit dem auch der Arbeitsvertrag geschlossen wird; die zuständige Personalabteilung ist die Abteilung Erziehung und Schule im Bischöflichen Generalvikariat.
- Die Besoldung und Versorgung realisiert sich analog zu den Vorgaben des Landes.
- Bei unbefristeter Einstellung ist neben einem Bewerbungsgespräch mit der Schulleitung zudem ein Einstellungsgespräch mit der zuständigen Schulrätin i.K. / dem zuständigen Schulrat i.K. zu führen.
- Grundlage der Arbeit im Kirchendienst bilden die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die Grund- und Mitwirkungsordnung der bischöflichen Schulen sowie das Schulgesetz NRW mit den zugehörigen Richtlinien und Verordnungen.
- Dienstgeber und Mitarbeiter/innen bilden eine Dienstgemeinschaft. Es gibt eine Mitarbeitervertretung.
- Zu den Loyalitätsobliegenheiten gehört, dass kein öffentliches Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche erfolgt.
- Anders als in der Vergangenheit hat das persönliche Privatleben keine Auswirkungen auf das kirchliche Arbeitsverhältnis. (Dies betrifft u.a. die Themen „Scheidung“, „Wiederheirat“ und „eingetragene Lebenspartnerschaft“: "Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen." s. Art. 7 Abs. 2, Grundordnung des kirchlichen Dienstes vom 22.11.2022)
- Vor der Einstellung muss ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Hierzu erhalten Bewerber:innen vorab über den Schulträger ein Schreiben zur Beantragung.
- Aufgrund des Masernschutzgesetzes muss beim Schulträger ein ärztlicher Masernschutznachweis eingereicht werden. (Formular zum Download auf der Homepage der Abteilung Erziehung und Schule)
- Bei Planstellen ist zudem eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt erforderlich. Die Beauftragung des Gesundheitsamtes erfolgt über den Schulträger.