Die Schulpflegschaft ist das zentrale Mitwirkungsorgan der Elternschaft auf der Ebene der Schule. Sie vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Dazu entsendet sie Elternvertreter:innen in Mitwirkungsgremien. Mitwirkung beinhaltet das Recht auf Entscheidung oder Beteiligung - das umfasst Anhörungs-, Beratungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte sowie das Recht auf Information.
Mitglieder der Schulpflegschaft sind die gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
Vorsitz und Stellvertretung werden von der Mitgliederversammlung der Schulpflegschaft für die Dauer eines Schuljahres gewählt.
Die Wahlen für das Schuljahr 2025/2026 werden am 30.09.2025 stattfinden.
Aufgaben und Tätigkeit
- Artikulierung der Elterninteressen
- Einholung von Informationen
- Vertretung der Elterninteressen in den Schulkonferenzen
Auf der Ebene der einzelnen Klasse bilden alle Eltern der Schüler:innen einer Klasse die Klassenpflegschaft.
Am Anfang des Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus dem Kreis der Eltern einen Vorsitz und eine Stellvertretung. Die Wahl gilt für die Dauer eines Schuljahres.