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Unsere Pädagogik - Profil

Neben dem Bildungsauftrag hat jede Schule auch einen Erziehungsauftrag. Dieser ist an der Marienschule als Förderschule im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung besonders wichtig und wird über eine individuelle sonderpädagogische Förderung realisiert. Alles rund um unseren Erziehungsauftrag und wie wir ihn wahrnehmen, erfahren Sie unter den folgenden Stichpunkten:

Institutionelles Schutzkonzept

Das Institutionelle Schutzkonzept bildet die Basis, auf der unsere (sonder-)pädagogische Arbeit fußt. Es soll sicherstellen, dass die Marienschule ein sicherer Ort für alle am Schulleben Beteiligten darstellt. Als Mitarbeiter:innen des Bistums sind wir zu initialen sowie regelmäßigen Präventionsschulungen verpflichtet. 

Förderplanung 

Das Schulgesetz NRW sichert für alle Schüler:innen das Recht auf individuelle Förderung: „Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen werden besonders gefördert, um ihnen durch individuelle Hilfen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“ (SchulG NRW vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2015) 

Diese Grundlagen gelten für die Schule, stehen jedoch in engem Zusammenhang mit der Rolle der Eltern und Erziehungsberechtigten als Verantwortliche für die Belange der Kinder und Jugendlichen. „Ein Förderplan ist ein schriftlicher Plan zur gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit (sonder-)pädagogischem Förderbedarf oder von Schülerinnen und Schülern, die von Schulversagen bedroht sind. Er ist eine Voraussetzung für die Qualität schulischer Förderung und zugleich ein Instrument zu ihrer Evaluation“ (Melzer 2008). Der Förderplan wird dabei als sonderpädagogisches Werkzeug verstanden, um unterrichtliche Anliegen mit individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen zu verzahnen und die Wirksamkeit fortlaufend zu überprüfen. Die Förderplanarbeit basiert auf einer umfassenden pädagogischen Diagnostik. Im Mittelpunkt steht das Kind bzw. der/die Jugendliche mit der individuellen Lern- und Entwicklungslage. Somit ist die Arbeit mit Förderplänen als zirkulärer Prozess zu verstehen, bei dem sowohl Entwicklungs- als auch Fachanliegen Berücksichtigung finden. 

Diagnostik

Diagnostik bildet in der Sonderpädagogik die Basis für die Gutachtenerstellung nach §13 AO-SF, die Förderplanerstellung und daraus resultierend der Bestimmung der Lernausgangslage im Rahmen der Unterrichtsplanung. An der Marienschule kommen regelmäßig sowohl standardisierte Verfahren als auch nicht-standardisierte Methoden zum Einsatz, um Lern- und Entwicklungsstände erfassen und Fördermaßnahmen anpassen zu können.

Beratung 

Beratung ist eine der Kernaufgaben jedes Lehrers und jeder Lehrerin. Auch der Bereich der Schulsozialarbeit wird dominiert durch Beratungsprozesse. Unser Team nutzt jedoch auch Kooperationen, um externe Fachkräfte zu Beratungen hinzuzuziehen, sowie Feedback von Schüler:innen, um sich in der eigenen Arbeit weiterentwickeln zu können.

Ein Blick auf die einzelnen Beratungssituationen:

In den einzelnen Klassen gibt es nach den einzelnen Unterrichtsblöcken (Doppelstunden) bzw. spätestens am Ende des Schultages Lernentwicklungs- und Leistungsrückmeldungen in Form einer Selbsteinschätzung durch die Schüler:innen und einem Abgleich dieser Selbsteinschätzung durch das Klassenlehrerteam (Fremdeinschätzung). So erhalten die Schüler:innen nicht nur eine Einsicht in ihre eigene Lernentwicklung und ihre Leistung, sondern lernen auch, diese selbst realistisch einzuschätzen.

Das schulische Lernen und die Entwicklung im eigenen Förderschwerpunkt gehen sowohl unterrichtlich wie beraterisch in unserem System Hand in Hand. Im Unterricht werden Fach- und Förderziele verfolgt, die sich aus den schulinternen Curricula sowie den individuellen Förderplänen ergeben; in Eltern- und Schüler:innengesprächen werden diese thematisiert und fortlaufend fortgeschrieben und weiterentwickelt. Unsere Schüler:innen kennen ihre Förderziele.

In unserer Arbeit arbeiten wir mit Erziehungsberechtigten zusammen, die auch Eltern unserer Schüler:innen sind, wie auch mit Erziehungsberechtigten, die diese Funktion beruflich ausüben. Die Beratungstätigkeit mit diesen beiden Gruppen unterscheidet sich deshalb insofern, dass wir uns mit den Erziehungsberechtigten, die diese Funktion beruflich ausüben, im Rahmen von Fachgesprächen austauschen, während die Gespräche mit den Erziehungsberechtigten unserer Schüler:innen, die auch deren Eltern sind, mehr Anteile einer Erziehungsberatung haben. In beiden Formaten ist es unser Ziel, dass die Zusammenarbeit im Sinne des Kindes bzw. des/der Jugendlichen möglichst gut funktioniert, damit die Arbeit an den Entwicklungszielen möglichst inner- wie auch außerschulisch verfolgt werden kann.

Neben der Lernberatung und Beratungen im Rahmen der Förderplanung nimmt die Laufbahnberatung besonders bei den Schüler:innen der höheren Jahrgänge einen wichtigen Raum ein. Im Rahmen der Berufsorientierung finden regelmäßig Laufbahnberatungen statt, i.d.R. werden diese thematisch und zeitlich in die regulären Schüler:innenberatungen eingefügt. Der Laufbahnberatung kommt insofern ein hoher Stellenwert in unserer Arbeit zu, als dass wir bemüht sind, dass kein Schüler und keine Schülerin unsere Schule ohne eine passende Anschlussmaßnahme verlässt, getreu unserem Motto „Keiner fällt durchs Netz“. Ggf. werden zu den Laufbahnberatungen weitere Kooperationspartner:innen hinzugezogen.

Die zentralen Beratungsanlässe in unserem System stellen pädagogische Gespräche dar. Oftmals finden diese im Rahmen einer Krisenintervention statt, die durch unterschiedliche Auslöser – außerschulisch wie innerschulisch – verursacht sein kann. Ein pädagogisches Gespräch sollte immer dann Vorrang vor schulischem Arbeiten haben, wenn der betroffene Schüler / die betroffene Schülerin ansonsten in seiner / ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist oder Gefahr im Verzug herrscht. Die pädagogischen Gespräche finden i.d.R. zwischen Schüler:in und Klassenlehrer:in oder zwischen Schüler:in und Schulsozialarbeiter:in statt. Ziele des Gesprächs können – je nach Ausgangslage – sein: Emotionale Entlastung und Stabilisierung des Schülers / der Schülerin, Reflektion von Verhaltensweisen, Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, Wiedergutmachung einer unglücklichen sozialen Interaktion, etc.

Beratungsgespräche werden entsprechend unserer pädagogischen Haltung möglichst non-direktiv, adressatengerecht, sowie lösungs- und ressourcenorientiert geführt.

Elternarbeit 

Die Elternarbeit ist ein zentrales und unabdingbares Element unserer täglichen Arbeit, da die Eltern unserer Schüler:innen, von uns verstanden als Fachleute für ihre Kinder, die wichtigsten Erziehungspartner:innen darstellen. Nur in dieser engen, regelmäßigen und abgestimmten Zusammenarbeit kann eine positive Entwicklung des Kindes gelingen. Daher muss die Elternarbeit geprägt sein von Respekt und einer gewaltfreien Kommunikation auf Augenhöhe. Der Respekt impliziert, dass auch kritische Punkte angesprochen und lösungsorientiert gemeinsam bearbeitet werden. 

Die Aufgabe des pädagogischen Personals besteht darin, auf vorhandenen Ressourcen der Familie aufzubauen und sie darin zu beraten und zu unterstützen, ihre Erziehungs- und Versorgungsfunktion bestmöglich auszufüllen.

Ist eine Familie/ein Elternteil längerfristig nicht in der Lage, für das Kind zu sorgen und/oder lebt dieses in einer alternativen Wohnform oder braucht die Familie/ein Elternteil Unterstützung bei der Erziehung, wird der Kreis der den Erziehungsprozess begleitenden Personen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auf die Mitarbeiter der Jugendhilfe und/oder anderer unterstützender Institutionen ausgeweitet.

Neben der Elternarbeit in Form der individuellen Begleitung des eigenen Kindes findet die Elternarbeit auch im Zusammenhang der Schulmitwirkung statt. 

Die Elternarbeit wird in folgenden Zusammenhängen umgesetzt:

  • bei der allgemeinen Erziehungsberatung, oft in Verbindung mit dem Schüler:innensprechtag
  • über den täglichen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler über deren Schülerkalender, in dem von den Lehrpersonen ein Feedback zum Schultag gegeben wird. Dieses dient auch zum Austausch von relevanten Informationen zwischen Elternhaus und Schule. Durch ihre Unterschrift signalisieren die Eltern die Kenntnis der Inhalte.
  • bei der Einbindung in die Förderplanung
  • im Rahmen einer Krisenintervention
  • durch Begleitung der Eltern bei Hilfeplangesprächen, um die überfachlichen Ziele auch in Schule verfolgen zu können.
  • bei (sich jährlich wiederholenden Festivitäten) wie dem Weihnachtscafé, dem Fair-Play-Cup, dem Schulfest, etc.