Erziehung und Bildung an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung bedeuten grundsätzlich, dass das Erreichen von bestimmten individuellen Erziehungs- und Bildungszielen als Voraussetzung für das erfolgreiche Anstreben schulischer Lernziele anzusehen ist. Diese Erziehungs- und Bildungsziele werden in den Förderplänen beschrieben. Außerdem wird das Erreichen der jeweiligen Ziele in den Zeugnissen dokumentiert. Mit zunehmendem Alter müssen die Schüler:innen zusätzlich eine realistische individuelle Lebensplanung mit entsprechenden Perspektiven entwickeln und diese möglichst umsetzen.
Durch besondere individuelle Förderung bzw. Beratung soll den Schüler:innen eine möglichst positive Fortsetzung ihrer Schullaufbahn ermöglicht werden, mit dem Ziel einen Schulabschluss zu erreichen, damit sie in der Lage sind, eine Berufsausbildung zu beginnen oder in einen der vollzeitschulischen allgemeinbildenden oder beruflichen Bildungsgänge weitergehen zu können.
Um die unten beschriebenen Abschüsse machen zu können, ist es notwendig, dass der Schüler/die Schülerin das jeweilige Klassenziel der entsprechenden Stufe erreicht hat.
Folgende Abschlüsse können an der Bischöflichen Marienschule erreicht werden:
- Hauptschulabschluss Klasse 9
- Hauptschulabschluss Klasse 10A
- Hauptschulabschluss Klasse 10B/Mittlerer Schulabschluss
- Abschluss der Förderschule Lernen
- Abschluss der Förderschule Lernen/Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschlusses.
Wir verstehen uns als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung als Durchgangsschule, d.h. das erklärte Ziel bei Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin besteht darin, diesen oder diese in Zukunft wieder von unserer Hilfe unabhängig zu machen. Um dies nicht aus dem Blick zu verlieren, wird regelmäßig überprüft, ob unsere Hilfe noch benötigt wird. Dies geschieht unstandardisiert mehrfach im Jahr bei Teambesprechungen des Klassenteams oder bei den wöchentlich stattfindenden multiprofessionellen Teambesprechungen, in Fallbesprechungen innerhalb der Konferenzen, etc. Standardisiert wird einmal jährlich im Rahmen der jährlichen Überprüfung (gemäß §17 AO-SF NRW) geschaut, ob zum einen noch sonderpädagogischer Förderbedarf besteht und ob wir zum anderen noch der richtige Förderort für den Schüler oder die Schülerin sind.
Rückschulungen erfolgen i.d.R. an Haupt-, Real- oder Gesamtschulen.
Neben dem Erreichen eines Schulabschlusses erfährt die Berufsorientierung an der Bischöflichen Marienschule ein besonderes Augenmerk. Neben schuleigenen Elementen der Berufsorientierung, wie bspw. Laufbahnberatungen, (Langzeit-)Praktika, Besuch von Ausbildungs- und Berufsmessen etc., nimmt die Schule seit dem Schuljahr 2022/23 an der Landesinitiative „KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss“ statt. So ist es unser Anliegen, für alle Schüler:innen eine passende Anschlussperspektive nach dem Schulabschluss zu erarbeiten.